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   BGH, 29.06.2022 - 1 StR 127/22   

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BGH, 29.06.2022 - 1 StR 127/22 (https://dejure.org/2022,21572)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2022 - 1 StR 127/22 (https://dejure.org/2022,21572)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - 1 StR 127/22 (https://dejure.org/2022,21572)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • swr.de (Pressebericht, 23.08.2022)

    Getötete Frau in Sindelfingen: BGH hebt Mordurteil auf

Sonstiges (3)

  • podigee.io (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Morde des Porzellan-Managers

  • youtube.com (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Killer aus der Vorstandsetage: Der Cold Case von Sindelfingen

  • swr.de (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    Tödlicher Topmanager - Der Fall Brigitta Jacobi

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 307
  • StV 2023, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Auszug aus BGH, 29.06.2022 - 1 StR 127/22
    Das ist der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen oder in sonstiger Weise auch durch verbale Äußerungen auf den Täter einzuwirken, um den Angriff zu beenden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20 Rn. 12; Beschluss vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus BGH, 29.06.2022 - 1 StR 127/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19 Rn. 9 und vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17 Rn. 9; je mwN).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 337/20

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 29.06.2022 - 1 StR 127/22
    Das ist der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen oder in sonstiger Weise auch durch verbale Äußerungen auf den Täter einzuwirken, um den Angriff zu beenden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20 Rn. 12; Beschluss vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22

    Heimtückemord (Voraussetzungen: Ausnutzen der Arglosigkeit beruhenden

    Auszug aus BGH, 29.06.2022 - 1 StR 127/22
    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (st. Rspr.; zuletzt BGH, Beschluss vom 5. April 2022 - 1 StR 81/22 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19

    Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 29.06.2022 - 1 StR 127/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19 Rn. 9 und vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17 Rn. 9; je mwN).
  • BGH, 11.05.2023 - 4 StR 421/22

    Mord (Beweiswürdigung; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, Spontanität des

    Zugleich hat es rechtsfehlerfrei begründet, dass er die Arg- und die Wehrlosigkeit der Nebenklägerin, die nicht einmal verbal auf ihn einwirken konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 1 StR 127/22 Rn. 9; Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20 Rn. 12 mwN), bewusst ausnutzte.
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